Vereinsstatuten Version 2; 8.11.2024
- Name und Sitz
Zeitgut Mittelhäusern
Zeitgut Mittelhäusern mit Sitz in Mittelhäusern (Gemeinde Köniz).
Unter dem Namen Zeitgut Mittelhäusern besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Mittelhäusern (Gemeinde Köniz).
- Zweck
Zeitgut Mittelhäusern organisiert generationenverbindende Nachbarschaftshilfe mit Zeitgutschriften.
Zeitgut heisst: Eine Stunde Arbeit (GEBEN) ist eine Stunde Arbeit wert (NEHMEN).
Der Verein Zeitgut Mittelhäusern
→ führt «Gebende» und «Nehmende» zusammen («Tandem»).
→ Er führt die Homepage und die App mit aktuellen Nachfragen.
→ Er organisiert Treffen zum Kennenlernen und Feiern der Nachbarschaft.
→ Er entwickelt sich unter Mitbeteiligung der Mitglieder laufend weiter.
→ Er erfasst mit einem Zeiterfassungssystem die geleisteten Stunden.
→ Jedes Mitglied kann um Unterstützung anfragen, auch wenn es noch keine Zeitgutschriften hat.
→ Zeitgut ist schweizweit ein einheitliches Zeiterfassungssystem, das auch als 4. geldfreie Vorsorgesäule gilt.
→ Alle Arbeiten sind willkommen, sie stehen nicht in Konkurrenz zu bestehenden Angeboten und ersetzen keine professionelle Hilfe, sondern ergänzen diese.
→ Der Verein gibt keine formale Garantie dafür, dass erworbene Zeitgutschriften später auch eingelöst werden können.
Er geht jedoch von einer Grundkontinuität in der Bereitschaft der Generationen zur gegenseitigen Unterstützung unter den Menschen, auch in Zukunft, aus.
- Mittel
So weit wie möglich funktioniert das Zeitgut Mittelhäusern mit Zeitgutschriften, auch für die Organisierenden, das heisst, ohne Geld.
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus
- Mitgliederbeiträgen
- Einzelbeitrag Erwachsene ab 18 Jahren CHF 10.00
- Kollektivmitglieder CHF 30.00
- Spenden, Sponsoring, Gönner Beiträge,
für IT, Öffentlichkeitsarbeit, Gebühren etc.
- dem Vermögensertrag
- Einnahmen aus Veranstaltungen / Dorffesten
- Mitgliedschaft
Ein Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
Die Mitgliedschaft gemäß Absatz 1. entsteht mit der Einreichung einer schriftlichen Anmeldung über die Internetseite des Vereins, die App, via Mail oder brieflich.
Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn ein Mitglied die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz 2 Mahnungen nicht erfüllt.
- Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt,
• bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod
• bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung
- Austritt und Ausschluss
Der Austritt kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung erfolgen. Das Austrittsschreiben muss an den/die Präsident:in gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
- Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) Rechnungsrevisor
- Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung.
Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus per Email eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes und des Revisors
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
f) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
- Rechnungsjahr
Das Rechnungs- und Geschäftsjahr des Vereins dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.
- Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, nämlich der
- Präsident/in
- Aktuar/in
- Kassier/in
- Weitere Personen wie IT-Verantwortliche/r oder Eventorganisator/in
sind erwünscht.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
- Die Revisoren
Die Generalversammlung wählt jährlich eine/einen Rechnungsrevisor/in, welche/welcher die Buchführung kontrolliert.
- Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift der Präsident:in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
- Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Die Haftung der Vereinsmitglieder ist auf ihren Mitgliederbeitrag begrenzt.
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Mitglieder, der Verein übernimmt keine Haftung.
- Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
- Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit der einfachen Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
Die Stundenguthaben der Mitglieder verwalten diese persönlich weiter.
- Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 08. November 2024 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Präsident / Präsidentin
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Protokollführer / Protokollführerin
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Änderungen beschlossen am:
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